Lebensmittel erhalten

Wer kann zur Tafel kommen?

Die Hilfe der Tafel kann in Anspruch nehmen, wer

  • Hartz IV-Empfänger/in ist,
  • ALG II bezieht,
  • Asylsuchende(r) ist,
  • Alleinerziehend ist, sowie kinderreiche Familien und Senioren -innen mit geringem Einkommen,
  • Wohngeldempfänger(in) ist, oder eine
  • Bescheinigung einer caritativen Einrichtung vorlegt.

Wenn Sie zu dem angegebenen Personenkreis gehören, melden Sie sich bitte unter 01732187760. Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Termin um die Anmeldung vorzunehmen.
Bringen Sie bitte bei der Anmeldung Ihren Ausweis und ein Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass Sie zu dem o.a. Personenkreis gehören, mit. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie monatlich eine Abholkarte, auf der die Uhrzeit vermerkt ist, wann Sie jeweils freitags Ihre Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs, soweit vorhanden, abholen können.

Damit wir unsere Kosten für die angemieteten Räume, einschließlich Nebenkosten, decken können, erheben wir pro Ausgabetag einen Beitrag von 1,50 €.